Was ist eine Rechtsberatung zum kubanischen Recht im Sinne einer Dienstleistung von Bismark La O Serra?
Die Konsultation ist Ihre ausdrückliche Bitte um Klarstellung oder Beratung in einer Angelegenheit, die rechtlich von Ihrem Interesse ist. Nach rechtlicher Untersuchung der Angelegenheit, der Informationen und / oder Dokumente, die Sie bereitstellen, und der angeforderten Informationen, wird eine endgültige Stellungnahme verfasst, die Ihnen auf vereinbartem Weg zugesandt wird und in der die notwendigen Empfehlungen für die Lösung Ihrer Angelegenheit enthalten sind. Über das abschließende Gutachten dieser ersten Konsultation können Sie, ohne zusätzliche Kosten, die Klärung von Begriffen oder Inhalten verlangen, die Sie nicht verstanden haben, wobei dies durch den Umfang und Ausführlichkeit möglicherweise nicht erforderlich sein wird.
Falls der Klient - nach einer ersten Konsultation - Interesse daran hat, die Art, den Umfang und / oder die Bedeutung der ersten Fragen nachfolgend zu erläutern, kann dies ohne weitere Konsultation, jedoch mittels abgeleiteter Anfragen geschehen. Formulieren Sie Ihre Fragen, indem Sie sich auf die erste Konsultation beziehen, und senden Sie sie wie gewünscht an den Rechtsberater: Online-Kontakt, E-Mail, Fax oder Post. Die Antwort erfolgt immer in der im Erstberatungsvertrag angegebenen Form.
Die Rechtsberatung kann auch über Telefon, Skype oder eine andere Internetplattform in Spanisch, Deutsch oder Italienisch erfolgen. Es ist keine empfehlenswerte Konsultation, da es keinen schriftlichen Bericht über die Rechtsberatung gibt, aber das Leben ist reicher als die Norm und es gibt Situationen der Dringlichkeit, die oft nicht warten können.